Voraussetzung für die Aufnahme zum Zünfter sind das Stadtzürcher Bürgerrecht sowie der Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte. Ausnahmsweise können auch Schweizerbürger, die nicht Stadtbürger sind, jedoch in einer besonderen Beziehung zur Stadt stehen, aufgenommen werden. 

Am Sechseläuten tragen die Schneider ein Biedermeierkostüm, welches von ca. 1815 - 1850 in Zürich und andernorts von den Männern als Ausgehbekleidung getragen wurde. Die Biedermeierepoche bezeichnet ja die Wiedereinsetzung (Restauration) der alten Herrschaftsstrukturen nach dem Ende der napoleonischen Zeit (1806-1813) und endet entsprechend mit der Revolution von 1848.

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