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Um das Jahr 870 wurde aus dem Thurgau der Zürichgau ausgeschieden, verbunden mit der Reichsunmittelbarkeit. 929 erhielt Zürich den Status einer Stadt (civitas). Kaiser Friedrich 11. (1220-1250) erklärte sie schliesslich für reichsfrei, was ihr ein weitgehendes Selbstverwaltungsrecht mit eigenem Rat brachte. Dieser Rat setzte sich zusammen aus Rittern, Kaufleuten, reichen "Freien" und Gewerbsleuten, jedoch ohne Handwerker.

Die besondere Gunst des deutschen Kaiserhauses genoss das 853 gestiftete Kloster Fraumünster, dessen erste Äbtissin Hildegard Tochter Ludwigs des Deutschen war. 1045 erhielt es die Markt-, Münz- und Zollrechte, was praktisch die Stadtherrschaft bedeutete. Diese Privilegien wurden mit der Zeit an Stadtbürger verpachtet, also nicht selbst ausgeübt, was politisch eine Schwächung bedeutete. Am Richtbrief von 1304 war die Fürstäbtissin noch beteiligt.

In Zürich begannen sich wie in anderen Städten im 13. Jahrhundert Handwerker und Berufsleute zusammenzuschliessen. So werden u.a. ein gemeinsames Verkaufslokal der Schneider in der "Schneiderlaube im Schröteli" im Jahr 1273 und ein Warenlokal der Kürschner im "Kürsnerhaus" am Münsterplatz im Jahr 1335 erwähnt. Diese wirtschaftlichen Kooperationen liessen das Verlangen wachwerden, auch an den Geschäften der Allgemeinheit teilzuhaben. Ein wachsender Widerstand gegen das herrschende Regime und seine Politik führte schliesslich zu einem Wechsel.

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Im Frühjahr 1336 wurde durch einen Aufstand die alte Ratsverfassung beseitigt und der Rat seines Amtes enthoben. Als erster Bürgermeister übernahm Ritter Rudolf Brun die Regierung. Er schuf eine neue Verfassung, welche als der "erste geschworene Brief" von den Bürgern angenommen wurde.

Dem Kloster Fraumünster blieb in der Folge seiner politischen Bedeutungslosigkeit lediglich noch die Sanktionierung. Träger des neuen Systems wurden die Gesellschaft zur Constaffel, welche Edelleute, Grosskaufleute und freie Berufe umfasste, sowie zwölf Zünfte des Handwerks und des Gewerbes. Diese stellten ausschliesslich die Mitglieder des Grossen und des Kleinen Rates, aus denen wiederum die höheren Ämter zur Besetzung kamen. Wenn auch mit dem Bürgermeister, einem Ritter, dreizehn Constaffler im Grossen Rat die Mehrheit besassen, hatten Handwerk und Gewerbe mit zusammen zwölf Vertretern nunmehr einen Zugriff zu den angestrebten politischen Mitwirkungsrechten erreicht.

Nach dem "geschworenen Brief" haben "Tuchschärer, Schnyder und Kürsener ... ein Zunfft und ein Panner". Ihre Zunft nannte sich "zur Schneidern"; das Wappen setzte sich zusammen aus den Insignien der drei Berufe: die Schere für die Schneider, der Pelzstreifen für die Kürschner und die Tuchschere für die Tuchscherer, d.h. die Ausrüster.

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Die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen führten im Laufe der Zeit zu eigentlichen Marktordnungen - Kartellen - , von denen Nichtzünfter ausgeschlossen waren. Darüber hinaus wurde das Zunftrecht erblich: einerseits konnten Söhne, die einen Beruf ausserhalb der Zunftgewerbe wählten, in der angestammten Zunft verbleiben und sich so an der Stadtpolitik beteiligen, andererseits hatte die Zunft eine Sorgepflicht für die Witwen und Töchter verstorbener Zünfter.

Die ältesten Familien der Zunft zur Schneidern, die noch heute vertreten sind: Wirz seit 1522, Schweizer seit 1560, Landolt seit 1587 und Bodmer seit 1602.

Die Zunft stellte fünf Bürgermeister: Conrad Grossmann 1591, Johannes Keller 1594, Hans Caspar Hirzel 1669, Hans Kaspar Landolt 1762 und Heinrich Landolt 1778, ferner den dritten Stadtpräsidenten Hans Heinrich Landolt 1810-1814.

Aus den zünftigen Familien sind viele Pfarrherren, Gelehrte und höhere Amtspersonen hervorgegangen, so u.a. der Naturforscher Conrad Gessner, der bekannte Landvogt von Greifensee Salomon Landolt, der Sängervater Hans Georg Nägeli.

Die Zunftverfassung hielt sich bis 1798. Unter dem Druck Frankreichs kam es dannzumal zur Auflösung der Zünfte. Einige unter ihnen brachten ihr Vermögen bei Zünftern treuhänderisch unter; andere, so auch die Zunft zur Schneidern, verkauften das Zunfthaus und verteilten das Vermögen.

Mit dem Ende der Helvetik 1802 rekonstituierten sich die Zünfte. Von den vormals 144 Schneiderzünftern fanden sich 29, die unter der Leitung von alt Schultheiss und Stadtsäckelmeister Heinrich Landolt die Zunft auf neuer Basis wieder ins Leben riefen. Die Mediationsakte gaben den Zünften wieder politische Aufgaben, Rechte und Pflichten, bis 1866 eine neue Verfassung sie ihrer politischen Macht entkleidete und diese auf die Einwohnerschaft übertrug. Die Zünfte blieben zwar bestehen, beschränkten jedoch ihre Tätigkeit auf die Pflege der Überlieferung alter Sitten und Gebräuche. So bilden sie heute einen Hort bürgerlicher Gesinnung und der Liebe zur Vaterstadt.

Ursprünglich trafen sich die Zünfter mangels vorhandener Wirtschaften im heutigen Sinne in Trinkstuben. Die Schneider versammelten sich im "Blitznutz-Hus" (Münstergasse 25), dann von 1420-1510 im kleinen "Schneggen" (Limmatquai 62). 1510 erwarben sie die Linde (Stüssihofstatt), wechselten 1516 ins "Schwarze Horn" am Rüdenplatz und kauften schliesslich 1538 das "Gäle Schaaf" (Schifflände 22), das sie bis 1798 innehatten und das zeitweilig der Zunft den Namen "zum Schaaf" gegeben hatte.

Erst 1938 kamen sie durch Kauf in den Besitz der Liegenschaft, auf welcher sie den 1939 eingeweihten "Königstuhl" erbauten. Der Name stammt - als Folge verschiedener Königsbesuche - von 1637; bis dahin hiess das Haus "Weisser Wind", dessen berühmtester Bewohner Bürgermeister Rudolf Stüssi 1443 in der Schlacht von St. Jakob an der Sihl den Tod fand. Aus der historischen Baumasse stammt der Erker am heutigen Haus sowie ein Wandgemälde, das im Landesmuseum ausgestellt ist.

Die Zunft zur Schneidern hat als Schutzpatron Karl den Grossen 2.4.748-28.1.814 (Becher, Matthias: Neue Überlegungen zum Geburtsdatum Karls des Grossen, in: Francia 19/1 (1992), S. 37-60), der in seinem Gefolge stets zwei Schneider mitgeführt haben soll, erwählt. Sie feiert jeweils zu seinem Gedenken am 28. Januar das Carlimahl, an welchem Anlass die Aufnahme neuer Zünfter erfolgt.

(entnommen dem Kapitel "Geschichtliches" aus den Satzungen unserer Zunft).

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